Presse 3

 

Presse, Leserbriefe (3)


 


Lesebrief an die Main-Post, hier in voller Länge:

Weißes Pferd: Neue Etikette ändern Inhalt nicht

Main-Post
Redaktion
Berner Straße 2
97084 Würzburg

Leserbrief zur Meldung vom 15.3.1997 "Jetzt "Das Weiße Pferd"

Im sogenannten "Universellen Leben" der selbsternannten Prophetin Gabriele Wittek ist Bewegung.

Kritische Anfragen der Öffentlichkeit an Lehre und Praktiken, Prozeßniederlagen und Austritte prominenter Anhänger machen die Verantwortlichen nervös. Vor einigen Jahren gab man der ganzen Organisation einen neuen Namen. Im Handelsregister sind ständig neue Namen bei den dem "Universellen Leben" nahestehenden Firmen und Betrieben in der Geschäftsführung zu lesen. Lehraussagen wurden im Lauf der Zeit immer wieder geändert.

Die Umbenennung des UL-Organs "Christusstaat" in "Das Weiße Pferd" ist eine weitere Variante dieses Wechselspiels.

So macht man durch eine Schlagzeile wieder einmal auf sich aufmerksam. Der unverdächtige, der Apokalypse der Bibel entnommene Titel, lenkt von den wahren Zielen des UL ab. Mit der mit zunehmender Nähe zum Jahr 2000 sich steigernden Endzeithysterie kann man das Spiel mit der Angst treiben und Menschen bei der Stange halten. Und außerdem müssen alle "Mißverständnisse" im Blick auf Zweifel an Rechtsstaatlichkeit ausgeräumt werden. Schließlich beantragt man die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Neue Etikette machen den Inhalt nicht besser!
 
 

Lohr a.M., 17.3.1997

Michael Wehrwein


FRÄNKISCHE NACHRICHTENvom 19. Februar 1997:

Richter lehnten Klage des Universellen Lebens ab

Buch darf weiter erscheinen

Nur über Passagen des Sektenreports kann verhandelt werden

Würzburg. Vergeblich haben Anhänger der selbsternannten Würzburger Prophetin Gabriele Wittek (63) beim Landgericht Hamburg versucht, dem Pattloch Verlag Augsburg die Weiterverwendung eines Buchtitels zu untersagen. Bei dem Sektenreport "Universelles Leben - die Prophetin und ihr Management" von Hans Walter Jungen könne allenfalls über einzelne Passagen verhandelt werden, machten die Richter deutlich. Außerdem sei unklar, wer für die rechtlich nicht verfaßte Sekte Universelles Leben (UL) klageberechtigt sei.

Das Gericht gab den mit zahlreich Anhängern erschienenen UL-Anwälten 14 Tage Zeit, sich mit dem beklagten Verlag und dem Autor über eine Rücknahme der Klage und die Übernahme der Kosten des Verfahrens zu einigen, dessen Steitwert auf 180 000 Mark festgelegt wurde. Während der einstündigen Verhandlung im überfüllten Gerichtssaal machten die Richter außerdem deutlich,daß zu verschiedenen Passagen des umstrittenen Buches wohl nur Gabriele Wittek selbst klageberechtigt sei.

In mehreren 100 Gerichtsverfahren, die ihre Rechtsvertreter bisher gegen Kritiker des "Universellen Lebens" anstrengten, ist die ehemalige Kontoristin bislang weder als Zeugin noch als Klägerin aufgetreten. Die Anwälte des Universellen Lebens, Christian Sailer und Gert Hetzel (Marktheidenfeld), machten bei der Verhandlung deutlich, daß sie auch weiterhin nicht vor Gericht erscheinen werde.

Der Generalstaatsanwalt beim Oberlandesgericht Bamberg hat inzwischen gegen Sailer ein anwaltsgerichtliches Vorermittlungsverfahren wegen standeswidrigen Verhaltens eingeleitet. Dabei gehe es unter anderem darum, wie der frühere Münchner Verwaltungsjurist seine jetzige Tätigkeit als Pressesprecher der Sekte mit seiner anwaltlichen Verpflichtung in Einklang bringt, bei Rechtsstreitigkeiten als "unabhängiges Organ der Rechtspflege" zu agieren.

epd
 


BAYERISCHE STAATSZEITUNG NR. 50

Freitag, 13.12.1996

Bildungsausschuß
 

„Universelles Leben“ überprüfen

 

SPD: CSU spricht der Regierung von Unterfranken Mißtrauen aus

 

 
 

Erbitterte Wortgefechte lieferten sich Opposition und Mehrheitsfraktion im Bildungsausschuß beim CSU-Prüfantrag „Schule, Universelles Leben“. Darin wird die Staatsregierung gebeten zu prüfen, „inwieweit gerade im Hinblick auf die Entscheidung des Bayer.VGH vom 4.4.1995 und des Hanseatischen OLG Hamburg vom 10.9.1996 die private Volksschule der Glaubensgemeinschaft „Universelles Leben (UL)“ in Esselbach (Schulverein „Ich helfe Dir“ e.V.) als grundgesetzwidrig angesehen und deshalb die ursprünglich gerichtlich durchgesetzte Erteilung der Genehmigung zum Betreiben einer privaten Schule zurückgenommen werden kann“.

Das „UL“ zählt zu den neureligiösen Bewegungen, sagte Heinrich Rudrof (CSU). Widerspruch oder Kritik dulde die Sekte nicht, da aus dem Mund der Gründerin, Gabriele Wittek, Jesus direkt spreche. Die CSU befürchtet nun, daß diese Lebensgestaltung auf die Schüler der „UL“-Volksschule abfärbt. Deshalb will die Regierungspartei geklärt haben, ob die vorgeschriebenen Lehrziele von „Ich helfe Dir e.V.“ mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Der Antrag, so Rudrof, gehe weit über den schulaufsichtlichen Aspekt hinaus, denn Parallelen zu Scientology seien erkennbar.

Keinen Bedarf für einen Prüfantrag sah Udo Egleder (SPD), denn die „UL“-Schule habe alle Verfahren durchlaufen und den Rechtsstatus einer genehmigten Schule erhalten.

Petra Münzel (Grüne) kritisierte, daß die CSU das „Universelle Leben“ über ihre Schule aushebeln will. Falls das „UL“ tatsächlich totalitäre und antisemitische Tendenzen aufweise, wie der bayerische VGH ind das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg festgestellt haben, müsse man die Organisation als solche unter die Lupe nehmen und nicht die Schule als Hebel benutzen, sagte Münzel.

Markus Sackmann (CSU), der aus den beiden Urteilen zitiert hatte, erklärte, es gehe nicht darum, jemanden seinem Glauben abzusprechen, sondern den Anfängen zu wehren und die Kinder zu schützen. Als überflüssig wie einen Kropf bezeichnete Karin Radermacher (SPD) den CSU-Antrag, zumal es in letzter Zeit ja sieben Visitationen der „UL“-Schule gegeben habe, die keinen Anlaß zum verwaltungsmäßigen Einschreiten geboten hätten. Das heiße aber nicht, daß man diese Schule nicht weiter aufmerksam beobachten sollte. Der CSU-Vorstoß ist für Dr. Helmut Simon (SPD) ein Mißtrauensantrag gegenüber der Regierung von Unterfranken als zuständiger Schulaufsichtsbehörde. Ist mit diesem Antrag die „Prüfung der Prüfung gewollt“, wollte Simon wissen.

Es sei Aufgabe des Landtags die Regierung zu kontrollieren, sagte Christian Knauer (CSU). Mit dem Prüfantrag sei doch keine Vorverurteilung des „Universellen Lebens“ verbunden. Dennoch würden die beiden Gerichtsentscheide Anlaß zu nochmaliger Überprüfung geben. Seiner persönlichen Meinung nach machen sich SPD und Grüne mit ihrer Haltung zu Anwälten dieser Sekte. Dieser Vorwurf provozierte entschiedenen Widerspruch von Seiten der Opposition. Eberhard Irlinger (SPD) rügte die „unfeine Art Knauers“, der seine Partei in eine bestimmte Schublade zu stecken versuche. Er für seine Person, so Irlinger, sei „wahnsinnig sensibel und kritisch gegenüber diesen Sekten“. Wenn die Kinder nicht zu selbständigem Leben erzogen würden, sei natürlich die Schulaufsicht gefordert. Ach Petra Münzel sah sich durch Knauers Aussage diffamiert.

Vor den Gefahren pseudoreligiöser Sekten warnte Karl Freller (CSU) und dies sei bisher auch von den Sozialdemokraten so gesehen worden. Nun kündigte die SPD jedoch den inhaltlichen Konsens auf, bedauerte Freller. Die Opposition negiere einfach die Gefahren, die von dieser Bewegung ausgehe. Der Schutz der Kinder stehe im Mittelpunkt. Auch Sackmann warf der Opposition vor, „naiv an das Thema“ heranzugehen. Dabei spreche der VGH davon, daß es sich beim „UL“ um „ein System totaler gegenseitiger Kontrolle, Überwachung und Bespitzelung“ handle und sich die „in der privaten Schule unterrichteten Kinder kaum einer denkbaren Beeinflussung und Indoktrinierung werden entziehen können“. Der Schulaufsicht gehe es ausschließlich um die Umsetzung der Lerninhalte. Ihm gehe es darum, „was steckt dahinter“.
Bei Enthaltung der SPD und Münzels Gegenstimme wurde der Antrag angenommen.

Friedrich H. Hettler
 


Main-Post 11.1.1997

Universelles Leben hat gegen den Hessischen Rundfunk geklagt und verloren

Wer austeilt, muß einstecken.

WÜRZBURG/FRANKFURT

Mit einer Schlappe für die Glaubensgemeinschaft endete ein Rechtsstreit, den das Universelle Leben gegen den Hessischen Rundfunk geführt hat.

VON GISELA SCHMIDT
Der Film des Hessischen Rundfunks (HR) hatte für Wirbel gesorgt. Unter dem Titel „Das Seelenkartell - Geheime Machenschaften einer Sekte“ hatten Ulrike Bremer und Kamil Taylan einen Film über das Universelle Leben (UL) gedreht, der am 10. Dezember 1993 im Abendprogramm der ARD gesendet wurde.
Die Arbeit der Filmautoren war nicht einfach. Nach eigenen Angaben wurden sie ständig verfolgt, fotografiert, beschattet. Stundenlang standen „Beobachter“ vor dem Haus eines Interviewpartners, um die Journalisten abzufangen.
Als Männer „hinter der Prophetin“ Gabriele Wittek nannten die Journalisten den Heilpraktiker Harald Dohle und Prof. Dr. Walter Hofmann aus Marktheidenfeld (Lkr. Main Spessart). „Gemeinwohl für zwei. Gemeiner geht’s nicht“, heißt es in dem Film.
Am 30. Januar 1994 wurde „Das Seelenkartell“ zum zweiten Mal ausgestrahlt. Diesmal im Regionalprogramm des (HR). Dohle, Hofmann und der Verlag „Universelles Leben“ liefen Sturm. Drei Tage später unterschrieb der HR eine Unterlassungserklärung: Die Information, daß Dohle und Hofmann alleinige Gesellschafter der Sophia-Stiftung waren, beziehe sich auf den Stand vom 1. November 1993, wird die Rundfunkanstalt bei jeder künftigen Ausstrahlung des Films erwähnen.
Den Erlaß einer einstweiligen Verfügung gegen den Sender lehnte das Landgericht Frankfurt am 24. Februar 1994 ab. Eine Beschwerde gegen diese Entscheidung wurde vom Oberlandesgericht Frankfurt am 15. März 1994 als unbegründet verworfen.
Im Mai 1995 erhoben die UL-Juristen Dr. Christian Sailer und Dr. Gert-Joachim Hetzel für ihre Mandanten Klage zum Landgericht Würzburg gegen den HR. Den Sender vertrat der Würzburger Anwalt Hans-Erich Jordan. Am 25. Oktober 1995 wies die Zweite Zivilkammer die Unterlassungsklage ab.
Die UL-Anwälte hatten geltend gemacht, daß Dohle und Hofmann nur für eine Übergangszeit alleinige Gesellschafter waren. Sie hätten nicht frei über ihre Anteile verfügen können.
Vehement wehrte sich das Universelle Leben auch gegen den im Fihn vermittelten Eindruck, seine Publikation „Christusstaat“ sei ein „Naziblatt“, das mit Einverständnis der Redaktion in der rechten Szene nachgedruckt werde.
Das Gericht jedoch kam zu der Überzeugung, daß die vom UL beanstandeten Textpassagen vom Recht der freien Meinungsäußerung und vom Recht der Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Fernsehen gedeckt sind.
Die Kläger waren unzufrieden und gingen vors Oberlandesgericht Bamberg (OLG), wo UL-Anwalt Sailer zunächst mal sowohl den Vorsitzenden Richter als auch den Berichterstatter wegen Besorgnis der Befangenheit ablehnte. Erfolglos. Und auch das Urteil fiel anders aus, als das UL es sich erhofft hatte.
Den Vorwurf leichtfertiger oder unzureichender Recherchen müsse sich der HR nicht gefallen lassen, sagte das OLG. Im übrigen sei auch die Glaubensgemeinschaft nicht gerade zimperlich. Wer eine öffentliche Rundfunkanstalt der „Volksaufhetzung“ und „Ehrabschneidung“ bezichtige und Richtern vorwerfe, die Meinungsfreiheit zur „unbegrenzten Beschimpfungsfreiheit“ verkommen zu lassen, dürfe keine „ausgewogene, schonende Kritik und Darstellung erwarten“.
In der Zeitschrift „Christusstaat“ erkannte der Senat „durchaus antisemitische Tendenzen". Einzig seine Behauptung, „andere Naziblätter“ druckten dieses Organ komplett nach, darf der HR nicht mehr aufstellen. Er konnte nämlich nur beweisen, daß der „Nachrichten-Austauschdienst“ von Walter Ochsenberger, der zur Zeit der Dreharbeiten eine Haftstrafe wegen NS-Wiederbetätigung verbüßte, eine Abhandlung aus dem „Christusstaat“ übernommen hat.
Die Rundfunkanstalt und ihr Würzburger Anwalt Hans- Erich Jordan sind sehr zufrieden mit der OLG-Entscheidung: „Wir haben nur eine ganz kleine Korrektur hinnehmen müssen“.
Jetzt ist der Rechtsstreit zwischen Glaubensgemeinschaft und Rundfunkanstalt endgültig beendet. Revision wurde nicht zugelassen. Weder habe „die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung“, noch weiche das „Urteil von einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs oder des gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes“ ab, so die Begründung des OLG.